Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen. Für Bauherren und Eigentümer stellt sich damit die Frage, welche Vorgaben beim Heizungstausch, bei Sanierungen oder beim Neubau gelten. Auch landesspezifische Regelungen in Baden-Württemberg spielen dabei eine Rolle.

Sie planen ein Bauprojekt oder möchten Ihre Immobilie modernisieren? Mit unserer Energieberatung unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen zu verstehen und passende Lösungen für Ihr Vorhaben zu finden.